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OLG Rostock, 22.12.2016 - 10 UF 29/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- AG Schwerin, 06.04.2018 - 21 F 108/12 Die von dem Antragsteller an die Antragsgegnerin gem. § 104 ZPO nach dem vollstreckbaren Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 22.12.2016 (10 UF 29/13) zu erstattenden Kosten für das Verfahren vor dem Landgericht Schwerin (3 O 120/11) werden auf.